Örtliches Raumordnungsprogramm / Örtliches Entwicklungskonzept

Örtliches Raumordnungsprogramm / Örtliches Entwicklungskonzept

Örtliches Raumordnungsprogramm / Örtliches Entwicklungskonzept

Der Gemeinderat der Stadt Krems an der Donau beabsichtigt gemäß §24 NÖ Raumordnungsgesetz 2014, StF: LGBI. Nr. 3/2015 in der geltenden Fassung, eine Erlassung des Örtlichen Raumordnungsprogrammes / Örtlichen Entwicklungskonzeptes für das gesamte Stadtgebiet von Krems an der Donau zu beschließen. 

Das Örtliche Entwicklungskonzept Krems 2040 (ÖEK Krems 2040) wird die Stadt in den kommenden Jahren bei einer Vielzahl an Fragen in ihrer Entwicklung unterstützen. Es werden Ziele und Maßnahmen für die nächsten 10-15 Jahre für die Bereiche Wohnen, Arbeiten, Mobilität, Klima, Natur und vieles mehr festgelegt. 

In den vergangen drei Jahren haben Bürger:innen, Mitglieder des Gemeinderates sowie Expert:innen aus unterschiedlichen Fachbereichen ihre Ideen, Anliegen, Fakten und Erwartungen in einen breit angelegten Diskussionsprozess aufbauend auf dem Stadtentwicklungskonzept Krems 2030 eingebracht, dessen Ergebnis das ÖEK Krems 2040 ist. 

Aufgrund des langfristigen Geltungshorizontes ist die Planung einzelner Details im Zuge des Konzeptes nicht vorgesehen. Das ÖEK Krems 2040 gibt vielmehr einen strategischen Rahmen für die Entwicklung der Stadt vor, der es ermöglicht, auf wandelnde Rahmenbedingungen einzugehen, ohne die gemeinsame Vision aus den Augen zu verlieren. 

Der Erläuterungs- und Umweltbericht stellt gemeinsam mit der Plandarstellung das Kernstück des ÖEK Krems 2040 dar und beinhaltet die Erklärung, Begründung und Alternativenprüfung der Inhalte der Verordnung und untersucht gleichzeitig die Umweltauswirkungen des Entwicklungskonzeptes.

Als Grundlage für die Erstellung des ÖEK Krems 2040 dienen die Ergebnisse der Erhebungen zu den naturräumlichen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Gegebenheiten und deren Veränderungen in den letzten Jahren. Diese umfassende Grundlagenerhebung und -analyse wird in sechs Teilkonzepten dokumentiert: Siedlungskonzept, Infrastrukturkonzept, Mobilitätskonzept, Betriebsstättenkonzept, Landschaftskonzept und dem Energie- und Klimakonzept.

Diese finden Sie in den Downloads rechts.

Der Entwurf zum Örtlichen Entwicklungskonzept liegt für 6 Wochen, in der Zeit von 16. Jänner bis 27. Februar 2025, im Service Center Bauen, Amt für Stadt- und Verkehrsplanung (Bertschingerstraße 13) während der Amtszeiten zur allgemeinen Einsichtnahme auf und stehen in diesem Zeitraum auch digital auf der Homepage zur Verfügung.

Innerhalb der Auflegungsfrist kann zum Entwurf schriftlich Stellung genommen werden. Bei der Beschlussfassung durch den Gemeinderat werden rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen in Erwägung gezogen. Ein Rechtsanspruch auf die Berücksichtigung von Stellungnahmen besteht jedoch nicht. 

Möglichkeit zur Stellungnahme:
über das Online-Formular, an stadtentwicklung@krems.gv.at oder an den Magistrat der Stadt Krems, Amt für Stadt- und Verkehrsplanung, Bertschingerstraße 13, 3500 Krems an der Donau

Auskünfte telefonisch (Tel. 02732/801-402) zu den Parteienverkehrszeiten von Mo bis Fr: 8-12 Uhr und zusätzlich Dienstag 13-16 Uhr oder nach Terminvereinbarung

Einsichtnahme: Online oder im Service Center Bauen, Bertschingerstraße 13, zu den Amtszeiten: Mo bis Do: 8-16 Uhr und Freitag 8-12 Uhr. 

Ausstellung & Infoveranstaltung im Rathaus

Ausstellung & Infoveranstaltung im Rathaus

Einen Überblick über das Örtliche Entwicklungskonzept gibt eine Ausstellung im Rathausfoyer. Diese kann vom 11. bis 20. Februar während der Amtszeiten besichtigt werden. 

Zusätzlich findet dort am Donnerstag, 13. Februar von 15 bis 19 Uhr eine Infoveranstaltung statt, bei der Expert:innen und Vertreter:innen der Stadtpolitik für Fragen und Anregungen zur Verfügung stehen.