Barrierefreiheit
Die Stadtgemeinde Krems an der Donau ist bemüht, ihre Website www.krems.gv.at im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) (www.ris.bka.gv.at/) zur Umsetzung der EU Richtlinie 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (eur-lex.europa.eu/) barrierefrei zugänglich zu machen.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit der Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1" (www.w3.org) beziehungsweise mit dem geltenden harmonisierten Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen:
Die Überschriftenstruktur ist nicht durchgängig, es fehlen einige h1-Überschriften (1.3.1 Info und Beziehungen).
Das Sucheingabefeld hat keinen sichtbaren Text, welcher dieses Feld beschreibt (2.5.3 Beschriftung im Namen).
Die Website ist mit aktuellen assistierenden Technologien wie zum Beispiel Screenreadern kompatibel und weist nur kleine Fehler in der Programmierung auf (4.1.2 Name, Rolle, Wert und 4.1.3 Statusmeldungen).
b) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:
- Live übertragende zeitbasierte Medien
- Online-Karten- und Kartendienste
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit:
Diese Erklärung wurde am 27. November 2020 erstellt.
Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz zur Umsetzung der Anforderungen der EU Richtlinie 2016/2102 erfolgte in Form eines Fremdtests nach WCAG 2.1 im Konformitätslevel AA im November 2020. Überprüft wurden die Startseite in Deutsch, eine Inhaltsseite, ein Formular, die Kontaktmöglichkeit, die Suchfunktion und das Suchergebnis.
Einzelne Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft.
4. Feedback und Kontaktangaben:
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E-Mail mitzuteilen.
Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.
Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an presse@krems.gv.at
Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Unterseite unserer Webseite an.
Kontakt: Stadtkommunikation, Marketing & Sales: presse@krems.gv.at
5. Durchsetzungsverfahren:
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Antidiskriminierungsstelle des Landes Niederösterreich wenden. Kontakt: www.noe.gv.at/noe/Gleichbehandlung-Antidiskriminierung/
Diese Beschwerden werden von der Antidiskriminierungsstelle dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch das Land NÖ oder einer ihn zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die Antidiskriminierungsstelle dem Land NÖ oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.
Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren www.ffg.at/barrierefreiheit/beschwerdestelle