Schutzzone Schillerstraße
Die Stadt Krems beschloss am 25.05.2022 die 1. Schutzzone in Krems. Mit Inkrafttreten Mitte Juni ist auch die bis dato gültige Bausperre außer Kraft und es gelten die jeweiligen Bebauungsbestimmungen. Die Schutzzone wird im Gebiet zwischen Südtirolerplatz, Stadtpark, der Bahnstraße und der Kasernstraße rechtskräftig sein. Ziel dieser Bebauungsvorschriften bzw. der Schutzzone ist die Erhaltung der Charakteristik und des Erscheinungsbildes der Gebäude.
Aus formellen Gründen sind die Bestimmungen in zwei Teilbebauungsplänen festgehalten. Sollten bauliche Maßnahmen im Bereich der Schutzzone geplant sein, ersuchen wir um frühzeitige Kontaktaufnahme und Vorbesprechung mit der städtischen Baudirektion unter baudirektion@krems.gv.at oder 02732/801 301.
1. Änderung KG Krems, Abschnitt 12 - Kasernstraße
1. Änderung KG Krems, Abschnitt 12 - Kasernstraße
15. Änderung KG Krems, Abschnitt 6 und KG Stein, Abschnitt 1
15. Änderung KG Krems, Abschnitt 6 und KG Stein, Abschnitt 1
Amt für Stadt- und Verkehrsplanung
- Bertschingerstraße 13 3500 Krems
- 0 27 32 / 801 401
- stadtentwicklung@krems.gv.at
Baudirektion
- Bertschingerstraße 13 3500 Krems
- 0 27 32 / 801 301
- baudirektion@krems.gv.at