Regionales Raumordnungsprogramm

Die Niederösterreichische Landesregierung beabsichtigt, die Verordnung über ein Regionales Raumordnungsprogramm Raum Krems zu beschließen.

Der Entwurf wird gemäß § 4 Abs. 7 NÖ Raumordnungsgesetz 2014, LGBl. Nr. 3/2015 i.d.g.F., zwei Wochen vom 19.07.2024 bis 02.08.2024 im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht elektronisch aufgelegt. Hier geht's zur elektronischen Amtstafel.

Jede Person ist berechtigt, gemäß § 4 Abs. 7 NÖ Raumordnungsgesetz innerhalb des Begutachtungszeitraumes bis spätestens 23.8.2024 eine schriftliche Stellungnahme beim Amt der NÖ Landesregierung, Abt. Bau- und Raumordnungsrecht (RU1) 3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 16, einzubringen, wobei die Begutachtungsunterlagen auch hier eingesehen werden können.

Rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen werden in Erwägung gezogen. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch darauf, dass abgegebene Stellungnahmen Berücksichtigung finden.

In Stellungnahmen enthaltene personenbezogene Daten werden (elektronisch) von der versendenden Stelle des Amtes der NÖ Landesregierung verarbeitet.