Bausperre - Gefahrenzonenplan
Grundlage für die Bausperre ist der Gefahrenzonenplan. Eine Bausperre ist zu erlassen, wenn eine als Bauland gewidmete Fläche von Gefährdungen bedroht ist. Entsprechend dem Gefahrenzonenplan wird in der Bausperre zwischen gelben und roten Gefahrenbereichen unterschieden.
Die betroffenen Grundstücke sind in 15 Blättern dargestellt und stehen nachfolgend im pdf-Format zur Einsichtnahme bereit.
Auskünfte zu baurechtlichen Themen im Zusammenhang mit der Bausperre erhalten Sie im Anlagenrecht. Technische bzw. wasserbaurechtliche Auskünfte erhalten Sie bei den Stadtbetrieben Infrastruktur, Straßen- und Wasserbau im Service Center Bauen.