Wasseranschlussabgaben
Gegenstand der Abgabe
Gegenstand der Abgabe
Die Wasseranschlussabgabe ist für den Anschluss an die Gemeindewasserleitung zu entrichten. Die Wasseranschlussabgabe ist eine einmalige Abgabe; wobei bei zukünftigen Änderungen der auf der Liegenschaft befindlichen Gebäude – je nach Art der Änderung – eine Wasseranschlussergänzungsabgabe anfallen kann (dazu noch unten).
Die Höhe der Wasseranschlussabgabe ist derart zu berechnen, dass die Berechnungsfläche für das angeschlossene Grundstück mit dem Einheitssatz ("ES") vervielfacht wird.
Der für die Berechnung heranzuziehende Einheitssatz („ES“) wird in regelmäßigen Abständen mit Verordnung (Verordnung der Stadt Krems an der Donau für die Wasserversorgungsabgaben und Wassergebühren) festgesetzt.
Berechnungsfläche
Beispiel für die Ermittlung der Berechnungsfläche
Wasseranschlussergänzungsabgabe (§ 7 NÖ GWLG)
Anlagenrecht
- Bertschingerstraße 13 3500 Krems
- 0 27 32 / 801 433
- anlagenrecht@krems.gv.at
Verordnungen
MitarbeiterInnen
- Ing. Brausteiner Dieter
- Deari Azra
- Eggharter Eva
- Eichinger Dominik
- Eichinger Jaqueline
- Feytl Linda
- Fidelsberger Markus
- Fiegl Maria
- Ing. Gusenbauer Georg
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