An- und Abmelden eines Wohnsitzes
So funktioniert es
So funktioniert es
Die An- und Abmeldung eines Kremser Wohnsitzes ist in der Bürgerservicestelle der Stadt Krems möglich.
Anmeldung
Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von drei Tagen anmelden. Für jede Person im Haushalt muss ein eigener Meldezettel ausgefüllt werden. Verantwortlich für die Anmeldung sind die UnterkunftnehmerInnen.
Zum Beispiel:
- Beim erstmaligen Bezug einer Unterkunft in Krems
- Nach einem Umzug innerhalb von Krems (es wird ein neuer Hauptwohnsitz begründet)
- Nach der Begründung eines weiteren Wohnsitzes (Neben- oder Zweitwohnsitz) in Krems
Wird ein neuer Hauptwohnsitz angemeldet, kann der alte Hauptwohnsitz von der Meldeservicestelle gleich mit abgemeldet oder in einen weiteren Wohnsitz (Neben- oder Zweitwohnsitz) umgemeldet werden.
Ausnahmen der Meldepflicht:
- wenn sich der/die UnterkunftgeberIn oder die Hausverwaltung ändert.
- wenn man bereits eine aufrechte Meldung in Österreich hat und nicht länger als zwei Monate bei Verwandten oder Bekannten unentgeltlich wohnt bzw. vorübergehend im Krankenhaus oder Pflegeheim ist.
Abmeldung
Die Abmeldung einer Unterkunft ist erforderlich, wenn ein Wohnsitz aufgegeben wird und sich die meldepflichtige Person nicht mehr anmeldet. Bei einer gleichzeitigen Anmeldung eines neuen Wohnsitzes in Österreich, wird der "alte" Hauptwohnsitz von der für die Anmeldung zuständigen Meldebehörde abgemeldet oder auf Wunsch die Wohnsitzqualität geändert (Ummeldung).
Notwendige Unterlagen
Notwendige Unterlagen
Anmeldung:
- ein vollständig ausgefüllter, vom Unterkunftgeber und Meldepflichtigen unterfertigter Meldezettel
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis oder Reisepass
- Nachweis über den Familienstand durch Heiratsurkunde, Scheidungsurteil usw.
Die Anmeldung muss nicht persönlich beim Meldeamt vorgenommen werden. Sie können die entsprechenden Unterlagen auch durch Dritte oder postalisch dem Meldeamt zukommen lassen. Die entsprechende Anmeldebestätigung wird Ihnen umgehend zugesandt.
Fristen & Termine
Fristen & Termine
Anmeldung:
Innerhalb von drei Tagen nach der tatsächlichen Unterkunftnahme (nicht nach Abschluss eines Mietvertrages)
Bei Neugeborenen: bis zu drei Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation
Abmeldung:
binnen drei Tage vor Aufgabe der Unterkunft und bis spätestens drei Tage nach Aufgabe der Unterkunft
Kosten:
Keine
Bürgerservicestelle
- Obere Landstraße 4 3500 Krems
- 0 27 32 / 801 541, 543, 544, 545, 547
- 0 27 32 / 801 90 549
- buergerservice@krems.gv.at