Kanalbenützungsgebühr
Berechnung der Kanalbenützungsgebühr
Berechnung der Kanalbenützungsgebühr
Für die Möglichkeit der Benützung der öffentlichen Kanalanlage ist eine jährliche Kanalbenützungsgebühr zu entrichten.
Die Berechnung erfolgt durch Multiplikation der Berechnungsfläche mit dem Einheitssatz zuzüglich eines Einwohnergleichwert-Gebührenanteiles. Die durch den Stadtbetrieb Krems - Abwasserbeseitigung ermittelte Berechnungsfläche, ergibt sich aus der Summe aller an die Kanalanlage angeschlossenen Geschoßflächen (Geschoßfläche = die sich aus den äußersten Begrenzungen jedes Geschoßes ergebende Fläche).
Werden von einer Liegenschaft Niederschlagswässer in das öffentliche Kanalnetz eingeleitet, wird ein 10% erhöhter Einheitssatz verrechnet.
Gesetz
Höhe der Kanalbenützungsgebühr
Höhe der Kanalbenützungsgebühr
Ab 01.01.2024
Mischwasser ohne 10% Regenwasserzuschlag | EUR 3,85 inkl. 10% Ust |
Mischwasser inkl. 10% Regenwasserzuschlag | EUR 4,24 inkl. 10% Ust |
Termin, Frist, Fälligkeiten
Termin, Frist, Fälligkeiten
Am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November
Steueramt
- Stadtgraben 13 3500 Krems
- 0 27 32 / 801 313
- steueramt@krems.gv.at