Eheschließung und eingetragene Partnerschaft
Die standesamtlichen Trauung kann 6 Monate vor dem geplanten Eheschließungstermin angemeldet und die Räumlichkeiten reserviert werden.
Für die Ermittlung der Ehefähigkeit müssen beide Verlobte persönlich anwesend sein.
Folgende benötigte Dokumente können vorab per E-Mail übermittelt werden oder beim persönlichen Termin vorgelegt werden:
Österreichische StaatsbürgerInnen
Österreichische StaatsbürgerInnen
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- ggfs. Nachweis eines akademischen Grades
- ggfs. Geburtsurkunden über gemeinsame voreheliche Kinder
- ggfs. Heiratsurkunden aller früheren Ehen und Nachweise über deren Auflösung (Beschluss über die rechtskräftige Scheidung, Sterbeurkunde)
Andere Staatsangehörigkeit
Andere Staatsangehörigkeit
- Ehefähigkeitszeugnis/Ledigkeitsbestätigung/Familienstandsbestätigung (nicht älter als 6 Monate)
- Geburtsurkunde
- gültiger Reisepass
- ggfs. Heiratsurkunden der Vorehen
- ggfs. Nachweis über die Auflösung der Vorehen
- ggfs. Nachweis eines Wohnsitzes, wenn dieser außerhalb Österreichs liegt
Ausländische/Fremdsprachige Urkunden bedürfen einer Übersetzung durch einen gerichtlich beeideten Dolmetscher, sofern es sich nicht um internationale Urkunden handelt. Die Beglaubigungsvorschriften des jeweiligen Heimatstaates sind zu berücksichtigen.
Sofern Deutschkenntnisse nicht ausreichend vorhanden sind, ist sowohl für die Anmeldung als auch für die Eheschließung ein Dolmetscher beizuziehen.
Die Heiratsurkunden werden am Ende der Eheschließung überreicht.