Regelungen für Zusammenkünfte ab 19. Mai 2021
Zusammenkünfte mit einer Teilnehmerzahl zwischen 11 bis einschließlich 50 Personen
sind bei der Bezirksverwaltungsbehörde (Gesundheitsamt, Magistrat Krems) jeweils spätestens 1 Woche vor der Zusammenkunft online anzuzeigen: Anzeige einer Zuammenkunft
Eine verspätete Anzeige ist unzulässig und daher technisch nicht möglich.
Zusammenkünfte ab 51 Personen
müssen bei der Bezirksverwaltungsbehörde (Gesundheitsamt, Magistrat Krems) bewilligt werden: Bewilligungsantrag einer Zusammenkuft
Hierbei ist ein COVID-19 Beauftragter bekannt zu geben und ein COVID-19-Präventionskonzept zu übermitteln.
Die Entscheidungsfrist der Bezirksverwaltungsbehörde beträgt drei Wochen ab vollständiger Vorlage der Unterlagen. Bitte daher den Bewilligungsantrag rechtzeitig davor einbringen.
Folgende Zusammenkünfte sind von der Anzeige- bzw. Bewilligungspflicht ausgenommen:
- Zusammenkünfte im privaten Wohnbereich soferne es sich dabei nicht um Zusammenkünfte im Garten oder in nicht dem Wohnbedarf dienenden Gebäuden (z.B. Garagen, Hallen udgl.) handelt
- Begräbnisse
- Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz (Kundgebungen, Demonstrationen) -diese bedürfen einer Anzeige gem. Versammlungsgesetz an die Sicherheitsbehörde (Magistrat Krems, Amt für Sicherheit u. Ordnung)
- Zusammenkünfte zu beruflichen Zwecken, wenn diese zur Auftrechterhaltung der beruflichen Tätigkeit erforderlich sind
- Zusammenkünfte durch Organe der Gesetzgebung und Vollziehung (Verwaltungstätigkeiten)
- Zusammenkünfte von Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen
- Zusammenkünfte von Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen
- Zusammenkünfte zur Religionsausübung
- Zusammenkünfte von Organen politischer Parteien
- Zusammenkünfte von Organen juristischer Personen
- Zusammenkünfte gem. Arbeitsverfassungsgesetz
- Zusammenkünfte zu beruflichen Aus- und Fortbildungszwecken
- Fahraus- und weiterbildungen u. Fahrprüfungen (gilt auch für Schiff- und Flugschulen)
- berufliche Abschlussprüfungen
- Zusammenkünfte zur Erfüllung von Integrationsmaßnahmen
Weitere Informationen: www.sozialministerium.at
Bezirksverwaltung
- Obere Landstraße 4 3500 Krems
- 0 27 32 / 801-241
- bezirksverwaltung@krems.gv.at