Das Land NÖ unterstützt auch in diesem Winter hilfsbedürftige Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher mit einem einmaligen Heizkostenzuschuss.
Den Zuschuss in der Höhe von 300 Euro können folgende Personen beziehen: Bezieher*innen einer Mindestpension (Ausgleichszulage) oder einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, Bezieher*innen von Kinderbetreuungsgeld oder eines Kinderbetreuungszuschusses und sonstige Personen, deren Familieneinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt. Antragsteller*innen müssen das Einkommen aller im Haushalt lebenden Personen nachweisen.
Kremser Bürger*innen können Anträge ab 1. Oktober 2022 bis 31. März 2023 beim Magistrat der Stadt Krems, Amt für soziale Verwaltung, Obere Landstraße 4, einbringen.
Anträge können auch elektronisch unter sozialamt@krems.gv.at eingebracht werden. Die Mitarbeiter*innen stehen von Montag bis Freitag zwischen 8 Uhr und 12 Uhr telefonisch zur Verfügung. Telefon: 02732/801-288. http://www.noe.gv.at/noe/SeniorInnen/Foerd_Heizkostenzuschuss.html