Der Gemeinderat der Stadt Krems an der Donau beabsichtigt eine Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes/Flächenwidmungsplanes im Stadtgebiet von Krems. Der Schwerpunkt liegt auf der der Festlegung der maximal zulässigen Wohneinheiten für bestimmte Siedlungsbereiche. Die Unterlagen sind auch online einsehbar: www.krems.at/flaechenwidmungsplan
Die Beschränkung der Zahl der zulässigen Wohnungen pro Grundstück soll in folgenden zwölf Siedlungsbereichen gelten: Im Alauntal/Spiegelweg (Egelsee), Knappenweg/Alauntalweg/Am Rosenhügel/Im Alauntal, Pfaffenbergweg/Altenburgweg, Reisperbachtalstraße und Steinspreng/Weinbergweg (alle Stein), Ölkenweg, Rehberger Kellergasse/Niglweg, Limbergstraße/Eiglweg und Alt-Rehberg/Kühbergweg (alle Rehberg), Mühlgasse (Krems) sowie Wolfsbergstraße/Barbaraweg (Angern).
Der Entwurf zur Änderung des Flächenwidmungsplanes liegt noch bis 21. Jänner 2025 zur allgemeinen Einsichtnahme auf: Service Center Bauen, Amt für Stadt- und Verkehrsplanung, Bertschingerstraße 13 (Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr, Freitag von 8 bis 12 Uhr). Innerhalb der Auflegungsfrist kann zum Änderungsentwurf schriftlich Stellung genommen werden. Bei der Beschlussfassung durch den Gemeinderat werden rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen in Erwägung gezogen. Ein Rechtsanspruch auf Berücksichtigung besteht jedoch nicht. Weitere Auskünfte erteilt das Amt für Stadt- und Verkehrsplanung unter Tel. 02732/801-403.