Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag (24. Februar 2025) in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen war. Achtung: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für diese Volksbegehren abgegeben haben, können keine Eintragungen mehr vornehmen, da eine Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.
Die Stimmabgabe ist entweder persönlich möglich – durch Unterschrift in einer beliebigen Gemeinde unabhängig vom Wohnsitz (Identitätsnachweis durch Dokument wie Reisepass, Führerschein usw.) – oder online via elektronischer Signatur (ID-Austria) auf der Website des Bundesinnenministeriums.
Eintragung im Rathaus Krems, Obere Landstraße 4, Zimmer 6A:
Mo, 31.03., Di, 01.04., Mi, 02.04., Do, 03.04., Fr, 04.04. von 8 bis 16 Uhr und
Mo, 07.04. von 8 bis 20 Uhr
Nähere Informationen: wahlen@krems.gv.at, www.krems.at/wahlen