Energiekostenzuschuss der Stadt Krems
Die Stadt Krems unterstützt Haushalte mit niedrigem Einkommen 2024 erstmals mit einem neuen Energiekostenzuschuss in Höhe von 500 Euro. Anspruchsberechtigt sind alle Bürger:innen, die einen Haushalt führen, seit mindestens zwei Jahren durchgehend ihren Hauptwohnsitz in Krems haben und die Voraussetzungen für den Bezug des NÖ Heizkostenzuschusses erfüllen. Der Energiekostenzuschuss ersetzt den bisherigen Miet- und Betriebskostenzuschuss der Stadt Krems. Ansprüche aus der NÖ Sozialhilfe werden durch den Kremser Energiekostenzuschuss nicht reduziert.
So funktioniert die Abwicklung
So funktioniert die Abwicklung
Der „Energiekostenzuschuss der Stadt Krems“ wird spätestens ab August 2024 im Drei-Monats-Rhythmus in vier Teilbeträgen zu jeweils 125 Euro ausbezahlt. Beantragt werden kann er von 2. Mai bis 31. Juli 2024 im Kremser Sozialamt (Rathaus Krems, Tel. 02732 801-288). Bürger:innen, die bereits einen Heizkostenzuschuss des Landes NÖ beziehen, werden vom Magistrat direkt angeschrieben.
Regelung, wenn das Jahreseinkommen zu hoch ist
Regelung, wenn das Jahreseinkommen zu hoch ist
Scheitert der Bezug des NÖ Heizkostenzuschusses lediglich an einer Überschreitung des voraussichtlichen Jahreseinkommens 2024 um maximal 460 Euro, so haben die Betroffenen dennoch Anspruch auf einen Teil des Kremser Energiekostenzuschusses. In diesem Fall wird auf Antrag der Differenzbetrag zwischen 460 Euro und dem die NÖ Heizkostenzuschuss-Einkommensgrenze (also dem Ausgleichszulagenrichtsatz) übersteigenden Betrag als Energiekostenzuschuss ausbezahlt. Dieser Zuschuss wird ebenfalls in vier Teilbeträgen überwiesen. Entsprechende Anträge können ebenfalls von 2. Mai bis 31. Juli beim Sozialamt gestellt werden.
Amt für soziale Verwaltung
- Obere Landstraße 4 3500 Krems
- 0 27 32 / 801 288
- sozialamt@krems.gv.at