Schnupperticket
Wo gelten die Tickets?
Wo gelten die Tickets?
Mit dem Schnupperticket können alle ÖBB und VOR-Linien in ganz Niederösterreich, Wien und Burgenland kostenfrei genutzt werden. Eine Fahrradmitnahme ist nicht inkludiert. Das Schnupperticket gilt immer nur für eine Person. Es können keine weiteren Ermäßigungen in Anspruch genommen werden. Kinder benötigen ein eigenes Schnupperticket. Jeden Tag stehen drei Karten zur Verfügung, die tageweise gratis entlehnt werden können.
Wer kann sich die Tickets ausleihen?
Wer kann sich die Tickets ausleihen?
Die Fahrkarten können von allen in Krems hauptwohnsitzgemeldeten Personen für einen Tag gratis ausgeliehen werden.
Wie oft kann man die Tickets ausleihen?
Wie oft kann man die Tickets ausleihen?
Die Gratisentlehnung ist pro Person auf höchstens fünf Entlehnungen pro Jahr beschränkt. Aufeinander folgende Entlehnungen sind nur kurzfristig bei Verfügbarkeit möglich.
Wie kann ein Ticket ausgeliehen werden?
Wie kann ein Ticket ausgeliehen werden?
Die Fahrkarten können über https://schnupperticket.at/krems unter Angabe des vollständigen Namens, der Telefonnummer, der Adresse und Anzahl der benötigten Tickets, reserviert werden. Bürger:innen ohne Internetzugang können die Schnuppertickets auch telefonisch unter 0 27 32 / 801 540 bei der Bürgerservicestelle buchen. Die Reservierungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Eine Abholung der Fahrkarten ist in der Bürgerservicestelle, Rathaus Krems, Obere Landstraße 4 werktags von Montag bis Freitag zwischen 09:00 Uhr und 12:00 Uhr des Nutzungstages möglich. Wird das Schnupperticket vor einem Wochenende oder Feiertag entlehnt, muss dieses erst am nächsten Werktag der Bürgerservicestelle retourniert werden. Die Kartenabholung kann im Bedarfsfall schon am Vortag erfolgen, wenn die Karte verfügbar ist.
Die Rückgabe der Karten hat spätestens am Nachfolgetag zwischen 08:00 und 09:00 Uhr zu erfolgen. Abholung und Rückgabe haben persönlich zu erfolgen!
Bei der Entlehnung werden die Fahrkarten-Übergabe und die Kenntnisnahme der Nutzungsbedingungen (inklusive den Kosten bei Verlust!) mit der Unterschrift bestätigt. Dazu ist jedenfalls ein gültiger Personalausweis vorzuweisen und eine Handy-Nummer zur Erreichbarkeit anzugeben.
Was ist, wenn?
Was ist, wenn?
Bei Fahrkartenverlust sind die Entlehnenden für den Ersatz des verbleibenden Fahrkartenwerts verantwortlich. (Kosten Schnupperticket: € 915,-)
Bei einer etwaigen Verhinderung trotz Reservierung wird um ehestmögliche Freigabe per Internetstornierung bzw. telefonischer Verständigung in der Bürgerservicestelle ersucht. Die Stornierung kann selbstständig bis zum zweiten Tag vor der Entlehnung erfolgen, danach funktioniert die Stornierung nur mehr mittels Anrufes in der Bürgerservicestelle. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Magistrat der Stadt Krems an der Donau – Obere Landstraße 4, 3500 Krems einer unentschuldigten Nicht-Abholung eine Sperre für weitere Buchungen ausgesprochen wird. Bei verspäteter Rückgabe ist eine Gebühr von € 50,- zu bezahlen.
Haftung
Haftung
Die Stadtgemeinde Krems behält sich das Recht vor eine Reservierung der Karte abzulehnen bzw. eine bereits erfolgte Reservierung der Karte bis 3 Tage vor dem Nutzungstag ohne Angabe von Gründen bzw. Ersatz von Schadensansprüchen ersatzlos zu stornieren. Weiters besteht trotz Reservierung kein Rechtsanspruch auf das Ausfolgen der Tickets.
Reservierung
Abholung & Rückgabe
Abholung | von 09:00 bis 12:00 Uhr |
Rückgabe | von 08:00 bis 09:00 Uhr |
Wo? | Rathaus Krems, Obere Landstraße 4, 3500 Krems |
Kontakt für Fragen
- Bertschingerstraße 13 3500 Krems
- 0 27 32 / 801 459
- stadtbus@krems.gv.at