Hundefreilaufzone
Bei der Hundefreilaufzone in Krems handelt es sich um einen eingezäunten städtischen Flächenbereich, in welchem sich Hunde ohne Leine, jedoch unter ständiger Aufsicht, aufhalten dürfen; dies auf Grundlage einer entsprechenden Verordnung. Die Verantwortung für das Tier verbleibt jedoch auch innerhalb dieser Zone beim jeweiligen Hundehalter.
Daten und Fakten zur Hundefreilaufzone
Daten und Fakten zur Hundefreilaufzone
Im Jahr 2024 hat die Stadt Krems an der Donau eine Hundefreilaufzone auf einer Teilfläche des stadteigenen Grundstücks Nr. 3369/3 KG 12114 Krems errichtet und in Betrieb genommen.
Daten und Fakten
- Fläche: ca. 2.000 Quadratmeter
- Lage: Eingezäunte Wiese, barrierefrei erreichbar über einen asphaltierten Zufahrtsweg (Treppelweg).
- Zaunanlage: Doppelstabmattenzaun (Höhe: ca. 1,70 m), fixiert auf Punktfundamenten.
- Infrastruktur: Zwei Schleusenbereiche, um einen sicheren Ein- und Ausgang zu gewährleisten. Zusätzlich wurde ein vier Meter breites Flügeltor für die Pflege der Anlage installiert.
- Rasen: Fachmännisch neu angelegter Rasen.
Ausstattung
- Pergola: Verzinkte Metallkonstruktion mit Sitzbänken und einem Tisch aus Beton samt Holzauflagen, außerhalb der Zone als Erholungszone gestaltet.
- Trinkwasser: Öffentlicher Trinkbrunnen in unmittelbarer Nähe der Pergola.
- Sauberkeit: Vor Ort installierte Müllbehälter und Hundekot-Sackerl-Spender.
Projektverlauf
Nach umfassender Standortanalyse und Diskussion im Gemeinderatsausschuss VIII am 14.03.2023 fiel die Entscheidung für diesen Standort. Intensive Abstimmungen mit der EVN führten zur Genehmigung des Projekts. Der Stadtsenat der Stadt Krems beschloss am 27.09.2023 die Umsetzung dieses Projekts und bewilligte ein Budget von rund 83.000 Euro.
Nach Abschluss aller Bauarbeiten wurde am 19. September 2024 die Hundefreilaufzone für die Öffentlichkeit freigegeben.
Richtiges Verhalten in der Hundefreilaufzone
Richtiges Verhalten in der Hundefreilaufzone
Öffnungszeiten: 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr
Eine Hundefreilaufzone ist ein gemeinschaftlich genützter Ort. Bitte achten Sie darauf, dass sich jeder, egal ob Mensch oder Hund, wohlfühlen kann.
- Kinder bis 14 Jahre dürfen die Anlage nur in Begleitung eines Erwachsenen betreten.
- Die Hunde sind so zu halten, dass Menschen und andere Tiere nicht gefährdet oder
verletzt, andere nicht unzumutbar belästigt und fremde Sachen nicht
beschädigt werden. - Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial müssen einen Beißkorb tragen, sobald sich andere Menschen oder Hunde in der Hundefreilaufzone aufhalten.
- Lassen Sie Ihren Hund niemals unbeaufsichtigt in der Hundefreilaufzone.
- Halten Sie die Hundefreilaufzone sauber und entfernen Sie den Kot Ihres Hundes.
- Meiden Sie die Hundefreilaufzone mit läufigen Hündinnen.
- Nur gesunde, geimpfte und haftpflichtversicherte Hunde dürfen auf das Gelände.
- Um Sturzgefahr zu vermeiden, sorgen Sie dafür, dass Ihr Hund keine Löcher gräbt.
Befüllen Sie entstandene Löcher wieder soweit möglich. - Verhindern Sie das Dauerbellen und halten Sie die Nachtruhe ein.
Anregungen bzw. Schäden melden Sie bitte hier: Schau auf Krems
Benützung auf eigene Gefahr! Besitzer haften für ihre Hunde!
Vielen Dank für Ihre Rücksichtnahme und viel Spaß in der Hundefreilaufzone!