Hundeabgabe, Hundemarke, Hundeanmeldung und Hundeabmeldung
Für das Halten von Hunden im Gemeindegebiet ist binnen einem Monat nach Erwerb eines Hundes eine jährliche Hundeabgabe zu entrichten. Die Anmeldung und Abmeldung hat jeweils schriftlich zu erfolgen.
Nach der Anmeldung Ihres Hundes wird Ihnen der Zahlschein und die Hundemarke gemeinsam mit der Post übermittelt.
Die ausgefolgten Hundekennmarken behalten bis zur Abmeldung Ihres Hundes ihre Gültigkeit. Bei Abmeldung Ihres Hundes muss die Hundekennmarke im Steueramt abgegeben werden.
Gesetz
Höhe der jährlichen Hundeabgabe
Höhe der jährlichen Hundeabgabe
Beschluss : GR-Sitzung vom 29.09.2010
ab 01.01.2011
Art der Abgabe | Betrag |
Hundeabgabe für Nutzhunde | 6,54 € |
Hundeabgabe für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial und auffällige Hunde (gem. § 2 und § 3 NÖ Hundehaltegesetz) | 150,00 € |
Hundeabgabe für alle übrigen Hunde | 50,00 € |
Hundemarke | 2,00 € |
Termin, Frist, Fälligkeit
Termin, Frist, Fälligkeit
- Für das laufende Jahr binnen eines Monats nach Erwerb eines Hundes
- Für die weiteren Jahre bis spätestens 15. Februar eines jeden Jahres
Steueramt
- Stadtgraben 13 3500 Krems
- 0 27 32 / 801 286
- steueramt@krems.gv.at