Hundeabgabe, Hundemarke, Hundeanmeldung und Hundeabmeldung

Für das Halten von Hunden im Gemeindegebiet ist binnen einem Monat nach Erwerb eines Hundes eine jährliche Hundeabgabe zu entrichten. Die Anmeldung und Abmeldung hat jeweils schriftlich zu erfolgen.

Nach der Anmeldung Ihres Hundes wird Ihnen der Zahlschein und die Hundemarke gemeinsam mit der Post übermittelt.

Die ausgefolgten Hundekennmarken behalten bis zur Abmeldung Ihres Hundes ihre Gültigkeit. Bei Abmeldung Ihres Hundes muss die Hundekennmarke im Steueramt abgegeben werden.

Höhe der jährlichen Hundeabgabe

Höhe der jährlichen Hundeabgabe

Beschluss : GR-Sitzung vom 29.09.2010

ab 01.01.2011

Art der Abgabe Betrag
Hundeabgabe für Nutzhunde 6,54 €
Hundeabgabe für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial und auffällige Hunde (gem. § 2 und § 3 NÖ Hundehaltegesetz) 150,00 €
Hundeabgabe für alle übrigen Hunde 50,00 €
Hundemarke 2,00 €

 

Termin, Frist, Fälligkeit

Termin, Frist, Fälligkeit

  • Für das laufende Jahr binnen eines Monats nach Erwerb eines Hundes
  • Für die weiteren Jahre bis spätestens 15. Februar eines jeden Jahres