Stundungen, Ratenzahlung, Zahlungserleichterung
Auf Ansuchen kann der Zeitpunkt der Entrichtung einer Forderung aufgeschoben (Stundung) oder die Entrichtung in Raten vereinbart werden.
Für eine Zahlungserleichterung ist ein schriftliches, begründetes Ansuchen erforderlich und muss beim Steueramt der Stadt Krems eingebracht werden.
Höhe des Zinssatzes
- Lt. Bundesabgabenordnung - 6 % p.a.
Steueramt
- Stadtgraben 13 3500 Krems
- 0 27 32 / 801 313
- steueramt@krems.gv.at