Lustbarkeitsabgabe, An-, und Abmeldung

Bei Abhaltung bestimmter Veranstaltungen ist laut § 2 Abs. 3 Verordnung über die Einhebung einer Lustbarkeitsabgabe im Magistratsbereich Krems eine Lustbarkeitsabgabe zu entrichten.

Höhe der Abgabe (Kartenabgabe)

Höhe der Abgabe (Kartenabgabe)

Werden bei einer Veranstaltung Eintrittskarten aufgelegt oder vom Besucher freiwillige Spenden verlangt muss die Anmeldung spätestens 3 Werktage vor der Veranstaltung erfolgen.
 

Nötige Bekanntgaben

Nötige Bekanntgaben

  • Name und Anschrift des Veranstalters
  • Art, Ort und Zeit der Veranstaltung
  • Vorlage aller Eintrittskarten (auch Ehrenkarten, Freikarten) – Kennzeichnung durch Stanzen ("K")
  • Aufforderung der Besucher zu freiwillige Spenden?
  • Vorlage der Tombola Lose (Anzahl, Preis)
  • Versteigerungen, Schätzspiele
  • Sitzplatzvorbestellungen
  • Entgelt für Programme

 

Aufdruck auf den Eintrittskarten

Aufdruck auf den Eintrittskarten

  • Datum der Veranstaltung
  • durchlaufende Nummerierung
  • Eintrittspreis

 

Gemeindebehördliche Anmeldung

Gemeindebehördliche Anmeldung

  • Rathaus, Obere Landstraße 4, 3500 Krems
  • Zimmer 47
  • Tel. +43 (0)2732/801/293

   

Abrechnung und Fristen

Abrechnung und Fristen

spätestens bis zum 15. des nächstfolgenden Kalendermonats nach der Veranstaltung

  • Vorlage aller nichtverkauften Eintrittskarten
  • Erlös aus dem Verkauf der Tombola Lose
  • Bekanntgabe der freiwilligen Spenden
  • Erlös aus Versteigerungen
  • Erlös aus Schätzspiele
  • Erlös aus Sitzplatzvorbestellungen
  • Entgelt für Programme