Lustbarkeitsabgabe, An-, und Abmeldung
Bei Abhaltung bestimmter Veranstaltungen ist laut § 2 Abs. 3 Verordnung über die Einhebung einer Lustbarkeitsabgabe im Magistratsbereich Krems eine Lustbarkeitsabgabe zu entrichten.
Höhe der Abgabe (Kartenabgabe)
Höhe der Abgabe (Kartenabgabe)
Werden bei einer Veranstaltung Eintrittskarten aufgelegt oder vom Besucher freiwillige Spenden verlangt muss die Anmeldung spätestens 3 Werktage vor der Veranstaltung erfolgen.
Nötige Bekanntgaben
Nötige Bekanntgaben
- Name und Anschrift des Veranstalters
- Art, Ort und Zeit der Veranstaltung
- Vorlage aller Eintrittskarten (auch Ehrenkarten, Freikarten) – Kennzeichnung durch Stanzen ("K")
- Aufforderung der Besucher zu freiwillige Spenden?
- Vorlage der Tombola Lose (Anzahl, Preis)
- Versteigerungen, Schätzspiele
- Sitzplatzvorbestellungen
- Entgelt für Programme
Aufdruck auf den Eintrittskarten
Aufdruck auf den Eintrittskarten
- Datum der Veranstaltung
- durchlaufende Nummerierung
- Eintrittspreis
Gemeindebehördliche Anmeldung
Gemeindebehördliche Anmeldung
- Rathaus, Obere Landstraße 4, 3500 Krems
- Zimmer 47
- Tel. +43 (0)2732/801/293
Abrechnung und Fristen
Abrechnung und Fristen
spätestens bis zum 15. des nächstfolgenden Kalendermonats nach der Veranstaltung
- Vorlage aller nichtverkauften Eintrittskarten
- Erlös aus dem Verkauf der Tombola Lose
- Bekanntgabe der freiwilligen Spenden
- Erlös aus Versteigerungen
- Erlös aus Schätzspiele
- Erlös aus Sitzplatzvorbestellungen
- Entgelt für Programme
Steueramt
- Stadtgraben 13 3500 Krems
- 0 27 32 / 801 690
- steueramt@krems.gv.at