Kanalkataster

Allgemeines

Allgemeines

In den letzten Jahrzehnten wurde das Kanalnetz laufend erweitert. Das gesamte Kanalnetz stellt sich als Stückwerk verschiedener Bauweisen und Materialien zusammen. Für den Kanalbetreiber wird es immer schwieriger, den Überblick über das Ausmaß und den Zustand des Kanalnetzes zu haben sowie über aufgetretene Schäden im Kanalnetz informiert zu sein.

Im Hinblick auf den bestmöglichen Schutz des Grundwassers und der Gewässer ist es jedoch nötig, über das Kanalnetz so genau wie möglich informiert zu sein. In diesem Sinne sind im Wasserrechtsgesetz und der allgemeinen Abwasseremissionsverordnung klare Forderungen nach der ordnungsgemäßen Instandhaltung (§50 WRG) sowie nach regelmäßigen Überprüfungen auf Zustand, Sicherheit, Funktionsfähigkeit und Dichtheit (§ 134 WRG bzw. §3 AAEVO) von Kanalnetzen enthalten, die in Zeitabständen von 5 bis 10 Jahren durchzuführen sind. Um den Forderungen zu entsprechen, ist es deshalb nötig, einen digitalen Leitungskataster zu erstellen, der Informationen über das Ausmaß bzw. den Zustand des Kanalnetzes festhält.
   

Aufbau eines Leitungskatasters

Aufbau eines Leitungskatasters

  • Geodätische Naturbestandsaufnahme (Schachtdeckeloberkante, Kanalsohle, Lage) im Hinblick auf die anderen Leitungsträger zur Erstellung eines gemeinsamen geografischen Informationssystems (GIS). Dabei erfolgt eine vollständige Aufnahme der Straßenzüge mit Häuserfronten, sämtlichen Einbauten und sonstigen Anlagen.
  • Kanalreinigung durch den Kanalbetreiber für optimale Schadensfeststellung
  • Lückenlose optische Kanalinspektion mittels Kanalfernsehuntersuchung bzw. digitaler Kamera (Kanalrohre, Schächte und Sonderbauwerke)
  • Erfassung der Daten in einer Kanaldatenbank, Einarbeitung der Vermessungsdaten der geodätischen Naturbestandsaufnahme (Deckeloberkante, Kanalsohle, Lage ). Aus den Protokollen der optischen Inspektion von Haltungen und Schächten können weitere Grunddaten für den Aufbau des Kanalnetzes eingearbeitet werden. Durch Übernahme der optischen Inspektion in einem entsprechenden Dateiformat können die Inspektionsdaten (Profilart, Dimension, Material, Innenschutz, Zustand) eingelesen werden. Von besonderer Bedeutung sind die Oberflächendaten (Einzugsgebiet, Gefällsverhältnisse, Verbauungsdichte und die Niederschlagsdaten für die hydraulische Überrechnung des gesamten Kanalnetzes und der hydraulischen Zustandsbewertung).
  • Zustandsbewertung Kanäle - Grundlage für die Zustandsklassifizierung von Kanälen ist das Ergebnis der optischen Inspektion. Die sich bei der Inspektion ergebenden Zustandsbeschreibungen in Form von Schadenskürzeln werden mit Hilfe der Zuordnung in Tabellenform interpretiert und in Schadensklassen zugeordnet. Nach der Klassifizierung der Einzelschäden erfolgt eine Klassifizierung von Haltungen durch folgende Einflussgrößen:
    • Art des Abwassers
    • Grundwasser vorhanden oder nicht bzw. Abstand des Kanals zur Grundwasseroberfläche
    • Bodenverhältnisse
    • Schadensdichte und Schadenslänge

 

Daraus ermittelt man die Schadensklassen 1-5.

  • Zustandsbewertung der Schächte - Aufbau wie bei Kanälen
  • Zustandsbewertung Hydraulik - Grundlage der Berechnung sind die geodätische Vermessung und die optische Inspektion. Die hydraulische Leistungsfähigkeit wird durch die Versagenshäufigkeit beschrieben. Entsprechend den hydraulischen Verhalten der einzelnen Haltungen erfolgt die Auswertung der Zustandsbewertung ebenfalls in fünf Zustandsklassen.
  • Ziel der Zustandsbewertung ist es, einen Gesamtüberblick über den Zustand des Kanalnetzes zu gewinnen.

 

Ziele des Leitungskatasters

Ziele des Leitungskatasters

  • Breite Informationssammlung über den Bestand, den Betrieb und die Erhaltung sowie die Erweiterung von Kanalisationsanlagen
  • Wirtschaftlicher Einsatz der Ressourcen bei Sanierung und Wartung
  • Einbindung des Indirekteinleiterkatasters sowie effiziente Rückverfolgung illegaler Einleitungen
  • Hilfsmittel für die Budgeterstellung und das Anlagevermögen
  • Verbesserte und beschleunigte Auskunftserteilung für Kunden und effizientere Beratung beim Bürgerservice
  • Mehrfachnutzung durch andere Leitungsträger
  • Zustandsbewertung der Kanäle, Schächte und Sonderbauwerke - daraus ergibt sich ein Prioritätenplan (Klassen 1-5); bestmöglicher Schutz des Grundwassers
  • Prioritätenplan, um Sanierungskonzepte (punktuelle bzw. Längserstreckte Schäden) zu erstellen.

 

Zuständige Stelle