Jagd
Gesetz
Voraussetzung für die Ausstellung einer Jagdkarte
Voraussetzung für die Ausstellung einer Jagdkarte
Bei erstmaliger Bewerbung um eine Jagdkarte hat der Bewerber den Nachweis der jagdlichen Eignung durch die erfolgreiche Ablegung einer Prüfung vor einer bei der Bezirksgeschäftsstelle des NÖ Landesjagdverbandes oder am Sitz des NÖ Landesjagdverbandes einzurichtenden Prüfungskommission zu erbringen (Jagdprüfung).
Erfolgreich abgelegte Prüfungen an der Universität für Bodenkultur oder der erfolgreiche Abschluss einer öffentlichen oder mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Försterschule oder Forstfachschule ersetzen die Jagdprüfung.
Im Gesetz sind Verweigerungsgründe vorgesehen (Bestrafung wegen jagd-, natur- oder tierschutzrechtlicher Vorschriften, bestimmte Verurteilungen nach dem Strafgesetzbuch, Verhängung eines Waffenverbotes).
Bei Vorliegen der obgenannten Voraussetzungen hat der Magistrat der Stadt Krems, Landwirtschaftsamt dem Antragsteller mit Wohnsitz od. Aufenthalt in Krems (Zuständigkeit richtet sich nach einem Wohnsitz; hat der Antragsteller keinen Wohnsitz in Niederösterreich, ist hierfür jene Bezirksverwaltungsbehörde, wo sich sein Aufenthalt befindet, zuständig) die Jagdkarte auszufertigen.
Kosten
Kosten
Kosten für die Ausstellung einer Jagdkarte betragen 25,60 Euro.
Landwirtschaftsamt
- Rathaus Krems, Obere Landstraße 4 3500 Krems
- 0 27 32 / 801 293
- landwirtschaft@krems.gv.at