Grundsteuer
Die Grundsteuer ist für inländischen Grundbesitz zu entrichten. Zur Entrichtung der Grundsteuer ist der Eigentümer (lt. Einheitswertbescheid) des Steuergegenstandes verpflichtet. Ebenso sind Gebäude auf fremden Grund und Boden (Superädifikate) selbstständige Steuergegenstände und damit grundsteuerpflichtig. Gehört ein Steuergegenstand mehreren Personen so sind sie Gesamtschuldner. Diese Umstände werden vom Finanzamt nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes festgestellt.
Was ist Grundbesitz?
Was ist Grundbesitz?
Grundbesitz ist
- das land- und forstwirtschaftliche Vermögen (§§ 29 bis 50 des Bewertungsgesetzes 1955) das Grundvermögen (§§ 51 bis 56 des Bewertungsgesetzes 1955)
- das Betriebsvermögen, soweit es in Betriebsgrundstücken besteht (§ 60 des Bewertungsgesetzes 1955)
Steuergegenstände
Unterscheidung zweier Arten
Gesetz
Höhe der Grundsteuer
Termin, Frist, Fälligkeit
Steueramt
- Stadtgraben 13 3500 Krems
- 0 27 32 / 801 313
- steueramt@krems.gv.at