Nutzung des öffentlichen Gutes – Gebrauchsabgabe

Für den Gebrauch von öffentlichem Grund in der Stadtgemeinde Krems an der Donau und des darüber befindlichen Luftraumes ist vorher eine Gebrauchserlaubnis zu erwirken, wenn der Gebrauch über die widmungsmäßigen Zwecke dieser Fläche hinausgehen soll.

Abgabepflichtig sind nur die im Tarif zum NÖ Gebrauchsabgabegesetz 1973 angeführten Gebrauchsarten. Der Tarif unterscheidet zwischen einmaligen und jährlich wiederkehrenden Gebrauchsarten.

Termin, Frist, Fälligkeiten

Termin, Frist, Fälligkeiten

Einmalige Gebrauchsabgaben sind binnen einem Monat nach Zustellung des Bescheides zu entrichten. Bei Jahresabgaben wird die Abgabe für das Kalenderjahr, für das die Gebrauchserlaubnis erstmalig erteilt wurde, mit Beginn des zweiten Kalendermonats, das der Zustellung des Bescheides folgt, fällig. Für jedes spätere Kalenderjahr ist die Gebrauchsabgabe bis spätestens Ende März fällig und wird jeweils rechtzeitig vor dem Fälligkeitstermin mittels Lastschriftanzeige zur Zahlung vorgeschrieben.