Fischerei
Rechtliche Voraussetzungen für das Fischen
Rechtliche Voraussetzungen für das Fischen
NÖ Fischereigesetz 2001 (NÖ FischG 2001) LGBl. 6550-0
Wenn Sie Niederösterreich in einem Gewässer fischen wollen, müssen Sie:
- eine gültige Fischerkarte (§14)
- oder eine Fischergastkarte (§ 16) und einen amtlichen Lichtbildausweis
mit sich führen.
Mit Ausnahme des Fischereiberechtigten hat jeder eine Lizenz (§ 11) mit sich zu führen.
Diese Dokumente müssen den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes und den Fischereiaufsehern auf deren Verlangen vorgezeigt werden.
Unmündige benötigen eine Lizenz und dürfen nur unter Aufsicht und Anwesenheit einer volljährigen Person fischen, die eine gültige Fischerkarte oder Fischergastkarte besitzt.
Wie bekommt man eine Fischerkarte?
Wie bekommt man eine Fischerkarte?
Alle Informationen zu Fischerkursen und der Erlangung der Fischerkarte finden Sie auf der Website des NÖ Landesfischereiverbandes: www.noe-lfv.at/kursangebote.asp
Die Fischerkarte ist nicht übertragbar und nur in Verbindung mit dem Nachweis über die Einzahlung der Fischerkartenabgabe und des Verbandsbeitrages für das laufende Jahr und im Land Niederösterreich gültig.
Die Fischerkarte berechtigt nicht, ohne Lizenz zu fischen.
Ansprechperson
Eva Tiefenbacher, Apollogasse 12/24, 1070 Wien, Tel. 0681 / 105 52 104, fisch1@noe-lfv.at
Wie bekommt man eine Fischergastkarte?
Wie bekommt man eine Fischergastkarte?
Fischergastkarten sind bei den Fischereiausübungsberechtigten erhältlich und bis höchstens 30 Tage pro Kalenderjahr zulässig.
Der Fischergast muss für den Fischereiausübungsberechtigten seine fischereifachliche Eignung glaubhaft machen.
Fischotter - Zaunförderung
Fischotter - Zaunförderung
Das Land Niederösterreich bietet eine Förderung für Fischotterzäune an Fischteichen an. Nähere Infos: www.noel.gv.at
Landwirtschaftsamt
- Rathaus Krems, Obere Landstraße 4 3500 Krems
- 0 27 32 / 801 293
- landwirtschaft@krems.gv.at