Grundsätzlich stehen Wölfe in Österreich unter strengem Schutz. Taucht ein Wolf jedoch mehr als zweimal binnen einer Woche tagsüber in einer Siedlung oder bei bewohnten Gebäuden auf, ist eine Entnahme (Abschuss) gerechtfertigt. Jede Meldung über eine Sichtung des Tieres trägt dazu bei, dass die Jägerschaft entsprechend den rechtlichen Vorgaben Vergrämungen (durch Schreck- und Warnschüsse) und in weiterer Folge auch einen Abschuss des Tieres vornehmen kann.
Die Stadt Krems bittet daher alle Bürger:innen, die einen Wolf im Kremser Stadtgebiet sehen, ihre Beobachtung dem Landwirtschaftsamt mitzuteilen. Sichtungsmeldungen nimmt Florian Pappenscheller unter Tel. 02732/801-293 entgegen. Bei Vorliegen einer unmittelbaren Gefahrensituation werden Wolfsbeobachter:innen gebeten, sich direkt an die nächste Polizeidienststelle zu wenden (erreichbar unter der Notrufnummer 133).
Richtiges Verhalten bei einer Wolfsbegegnung
Wer einem Wolf begegnet, sollte Ruhe bewahren, das Tier stimmlich auf sich aufmerksam machen und sich dann langsam zurückziehen. Sollte sich der Wolf wider Erwarten nähern, sollten Betroffene versuchen das Tier einzuschüchtern, in dem sie sich besonders groß machen, schreien, oder anderweitig Lärm verursachen. Jede Art der Vertreibung ist verpflichtend dem Magistrat zu melden. Keinesfalls sollten Beobachter:innen versuchen, sich dem Wolf zu nähern (beispielsweise um ihn zu fotografieren), ihn zu füttern oder zu verfolgen.
Infoblatt: Wolf – Meldung einer Sichtung und allgemeine Verhaltensregeln
Nähere Infos zum Thema Wolf finden Sie hier.