- Unter anderem gilt eine Meldepflicht beim Magistrat für alle neu angeschafften Hunde. Ausnahmen gibt es unter anderem für Jagd- und Behindertenhunde.
- Hundehalter:innen brauchen für die Meldung eines Hundes einen Hundepass.
- Eine Haftpflichtversicherung für Hundehalter:innen wird eingeführt – eine Übergangsbestimmung gilt für Hunde, die vor 1. Juni angeschafft wurde.
- Ein Haushalt darf maximal fünf Hunde halten.
- Weitere Infos zur Hundehaltung.