Anspruch auf den einmaligen Zuschuss in Höhe von 150 Euro haben folgende Personen: Bezieher:innen einer Mindestpension (Ausgleichszulage) oder einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, Bezieher:innen von Kinderbetreuungsgeld oder eines Kinderbetreuungszuschusses und sonstige Personen, deren Familieneinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.
Kremser Bürger:innen können ihre Anträge von 21. Oktober 2024 bis 31. März 2025, unter Vorlage aktueller Einkommensnachweise sowie einer gültigen Kontonummer, einbringen: entweder persönlich im Magistrat der Stadt Krems, Amt für soziale Verwaltung, Obere Landstraße 4, oder per E-Mail an sozialamt@krems.gv.at. Die Mitarbeiter:innen des Sozialamts stehen von Montag bis Freitag zwischen 8 und 12 Uhr für Auskünfte zur Verfügung: Telefon: 02732/801-282.
Weitere Informationen:
https://www.noe.gv.at/noe/SeniorInnen/NOe_Heizkostenzuschuss.html