Der Bundesgesetzgeber hat für das Jahr 2024 eine „Gebührenbremse“ beschlossen. Die Abwicklung dieser Teuerungsbekämpfung erfolgt über die Städte und Gemeinden. Die Stadt Krems erhält daher vom Bund insgesamt 415.110 Euro, die sie an die Bürger:innen weiterleitet.
In den Genuss einer Gutschrift kommen all jene Haushalte bzw. Unternehmen, die zum Stichtag 1. Februar 2024 Restmüllgebühren an die Stadt entrichtet haben. Der Zuschuss entspricht einer Entlastung von rund neun Prozent der jährlichen Restmüllgebühr.
Die Gutschrift wird im Rahmen der Vorschreibung der Grundbesitzabgaben für das zweite Quartal Mitte Mai 2024 gewährt. Der Gemeinderat hat diese Abwicklung in der März-Sitzung einstimmig beschlossen.