Bitte beachten Sie für die kommenden Wochen folgende Regelungen:
◼ Durchgängige Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler und Lehrende, soweit das jeweilige Instrument dies zulässt:
o Mindestens Mund-Nasenschutz (MNS) in der Primärstufe bzw. jünger und Sekundarstufe 1 (alle bis 14 Jahre) – empfohlen aber FFP2
o Mindestens FFP2 in der Sekundarstufe 2 und darüber
◼ Testpflichten für Schülerinnen und Schüler und Lehrende:
o Analog den Vorgaben in der Schule
o Sollten aufgrund von Fernbleiben beim Pflichtschulunterricht die entsprechenden Testpflichten von Schülern und Schülerinnen nicht eingehalten werden, dann ist Musikschulunterricht in Präsenz nicht möglich.
Auf Grund der vorliegenden Testpflichten ersuchen wir alle Eltern, Ihr Kind ausnahmslos getestet in den Unterricht zu schicken.
Unsere erwachsenen Schülerinnen und Schüler ersuchen wir die Testvorgaben bis auf Widerruf zu respektieren.
Gruppenunterricht in Präsenz ist für fixe bestehende Gruppen und Ensembles grundsätzlich wieder erlaubt. Insbesondere bei Ensembles mit Blasinstrumenten und Gesang sind unsere Lehrkräfte bedacht, unter Abwägen aller Risikofaktoren speziell Proben auf ein bestimmtes Ziel hin (Wettbewerb, Prüfung, o.a.) stattfinden zu lassen.
Die Regelungen gelten grundsätzlich bis auf Widerruf und Vorliegen allfälliger neuer Grundlagen.
Wir ersuchen alle SchülerInnen und Eltern diese Regelungen einzuhalten und bitten dafür um Ihre Unterstützung!
Mit freundlichen Grüßen
Dir. Hubert Poell