Benutzerordnung

 1. Allgemeines

Die Stadtbücherei Krems ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Krems und wird als Freihandbücherei geführt. Mitglieder können Medien selbst aus dem Regal nehmen. Grundlage für die Benützung bildet ein privatrechtliches Vertragsverhältnis, welches mit Unterfertigung der Beitrittserklärung und deren Annahme durch das Bibliothekspersonal nach Entrichtung der anfallenden Kosten, begründet wird (vgl. Punkt 2). Andere Büchereien können über Fernleihe Medien für individuelle Bedürfnisse ausleihen.

2. Anmeldung und Büchereikarte

Für die Benützung der Stadtbücherei ist eine Mitgliedskarte in Form eines Bibliotheksausweises nötig. Zum Zweck der Anmeldung liegt in der Bücherei eine Beitrittserklärung auf. Dieses muss ausgefüllt und unterfertigt werden. Es ist ein amtlicher Lichtbildausweis vorzulegen und die Mitgliedsgebühr zu entrichten. Eine Anmeldung kann ebenfalls über die Website der Stadtbücherei elektronisch erfolgen. In diesem Fall ist die Anmeldung erst mit der persönlichen Vorsprache in der Bücherei abgeschlossen, bei der ein amtlicher Lichtbildausweis vorgelegt und die Mitgliedsgebühr bezahlt werden muss. Nach erfolgter Anmeldung wird der Bibliotheksausweis ausgefolgt. Mit der persönlichen Unterschrift werden die Benutzerordnung und die Gebühren in der jeweils gültigen Fassung anerkannt. Es wird damit das Einverständnis zur elektronischen Speicherung der personenbezogenen Daten erteilt. Für Kinder unter 14 Jahren unterschreibt der Erziehungsberechtigte. Die Mitgliedschaft beginnt am Tag der Ersteintragung und ist 12 Monate lang gültig. Sie kann nach Ablauf jeweils um weitere 12 Monate verlängert werden. (Bei der Einzelentlehnung erfolgt keine Jahresmitgliedschaft.) Der Bibliotheksausweis ist nicht auf andere Personen übertragbar. Jede Änderung der persönlichen Daten, sowie der Verlust des Bibliotheksausweises sind sofort bekannt zu geben. Bei Verlust des Ausweises wird ein Ersatzausweis ausgestellt. Die Kosten dafür betragen 2,50 Euro.

3. Entlehnung

Medien werden nur gegen Vorlage eines gültigen Bibliotheksausweises oder Vorlage der Kartennummer ausgefolgt. Der Benutzer/die Benutzerin ist verpflichtet, die ausgewählten Medien vor der Mitnahme verbuchen zu lassen. Der Benutzer/die Benutzerin verpflichtet sich weiters, die Medien nur zum persönlichen Gebrauch zu entlehnen und im Sinne der Geltenden Urheberrechtsbestimmungen nicht zu vervielfältigen oder zu kopieren. Bei Entlehnung sogenannter Neuer Medien (DVD, sonstige elektronische Datenträger) übernimmt die Stadtbücherei (bzw. die Stadt Krems) keinerlei Haftung für die Kompatibilität mit den jeweiligen Gerätekonfigurationen und für die Mängelfreiheit, sowie keine Gewährleistung bei unsachgemäßer Handhabung. Es können maximal 20 Medien zur selben Zeit auf einem Mitgliedskonto verbucht sein. Es können einzelne Medien seitens der Bibliotheksleitung von der Entlehnung ausgeschlossen werden. Der Präsenzbestand kann nur in der Bücherei benutzt werden.

Erinnerungsservice:
Vor Ablauf der Leihfrist erhalten unsere Leserinnen und Leser ein Erinnerungsschreiben per E-Mail, um an die rechtzeitige Rückgabe oder Verlängerung der entliehen Medien hinzuweisen.

Diese Erinnerungsmail ist ein freiwilliges, nicht verbindliches Service der Bibliothek und befreit die Leserinnen und Leser nicht von der Pflicht die eigenen Leihfristen zu überwachen. Die Bibliothek übernimmt keine Garantie für eine rechtzeitige Zustellung der Erinnerungsmail.

4. Entlehnfrist, Verlängerung, Vorbestellung, Fernleihe

  • Buch: 4 Wochen
  • Neuerscheinung (markierte Bücher): 3 Wochen, nicht verlängerbar
  • Tonie: 4 Wochen, nicht verlängerbar
  • Tonie Box: 4 Wochen, nicht verlängerbar
  • Hörbuch Kinder: 4 Wochen
  • Hörbuch Erwachsener: 2 Wochen
  • Kassetten: 4 Wochen
  • DVD: 2 Wochen
  • Zeitschrift: 2 Wochen

Eine Verlängerung der Entlehnfrist durch das Personal kann in der Bücherei, telefonisch oder mittels E-Mail mit dem Büchereiausweis oder unter Nennung der Ausweisnummer erfolgen. Die Büchereimitglieder können im Onlinekonto Medien selbstständig verlängern. Sind Medien bereits vorbestellt, ist keine Verlängerung möglich. Neuerscheinungen, Tonieboxen und Tonies sind von der Verlängerung ausgenommen. Bitte beachten Sie, dass die Mitarbeiter der Bücherei telefonisch nur während der Öffnungszeiten erreichbar sind und Verlängerungswünsche per Mail ebenfalls während der Öffnungszeiten angenommen und gelesen werden.

Achten Sie auf das Fälligkeitsdatum. Medien, die zum Zeitpunkt der Anfrage entliehen sind, können gegen eine Bearbeitungsgebühr vorbestellt werden (siehe Tarifordnung). Es erfolgt eine telefonische oder schriftliche Verständigung, sobald das bestellte Medium verfügbar ist. Anschließend hat man eine Frist von 5 Werktagen, um es in der Bücherei abzuholen. Wird es nicht abgeholt, kommt das Medium zurück in die Ausleihe, die Gebühr der Vorbestellung wird nicht zurückerstattet. Auf dem Wege der Fernleihe können Medien aus anderen Bibliotheken (z.B. Landes-, National- oder Universitätsbibliothek) zu deren jeweiligen Richtlinien bestellt werden. (Kosten siehe Tarifordnung)

Rückgabe: Die Rückgabe aller Medien sollte direkt in der Bücherei erfolgen. Außerhalb der Öffnungszeiten ist eine Rückgabe über die Rückgabebox möglich. Diese befindet sich vor der Tourismusinformation im Eingang des Gebäudes Körnermarkt 14, 3500 Krems. Werfen Sie Bücher mit dem Buchrücken voran ein. Tonies dürfen nicht eingeworfen werden, auch keine Kuverts mit Geld. Legen Sie auch nichts auf die Box, da es gestohlen werden könnte. Die Medien gelten erst als retourniert, wenn die Box entleert und die Medien zurückgenommen worden sind.

5. Gebühren

Medien können ausschließlich kostenpflichtig entliehen werden. Generell kann das Mitglied zwischen einer Jahresgebühr oder Einzelentlehnung wählen. Bei einer Einzelentlehnung werden außer der Anmeldegebühr nur bei einer tatsächlichen Entlehnung Gebühren fällig. Die Jahresgebühr ist ausnahmslos bei Ersteintragung bzw. Verlängerung für 12 Monate im Vorhinein zu entrichten. Eine Rückerstattung ist nicht möglich. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der jeweils gültigen Tarifordnung. Die Ausstellung des Büchereiausweises ist ebenfalls gebührenpflichtig. (siehe Tarifordnung)

6. Öffnungszeiten und Parkplätze

Die Öffnungszeiten werden von der Büchereileitung in Absprache mit der Bereichsleitung festgelegt und sind dem Aushang oder der Website zu entnehmen. Den Büchereimitgliedern stehen während der Öffnungszeiten 2 Kundenparkplätze im Innenhof zur Verfügung. Bitte holen Sie sich für die Nutzung eine Parkkarte in der Bücherei und legen Sie diese in die Windschutzscheibe. Die Parkplätze sind mit einem Hinweisschild an der Hausmauer gekennzeichnet. Alle anderen Parkplätze sind vermietet und dürfen daher nicht von Büchereimitgliedern verwendet werden. Eine Nutzung der Büchereiparkplätze außerhalb der Öffnungszeiten ist untersagt.

7. Haftung, Ersatz

Benutzer und Benutzerinnen haben die von ihnen entliehenen Medien schonend und pfleglich zu behandeln und haften in vollem Umfang für den Verlust oder die Beschädigung derselben. Vor jeder Entlehnung sind die Medien von den Benutzern auf offensichtliche Mängel oder Beschädigungen zu prüfen. Verliert das Büchereimitglied ein Medium (dazu gehört auch, es nicht mehr zu finden) oder beschädigt es ein Medium, ist ein Kostenersatz in der Höhe des Anschaffungswertes zu leisten. Bei Beschädigung des RFID-Transponders muss ebenfalls Ersatz geleistet werden. Für Minderjährige haftet der Erziehungsberechtigte für Medienverlust, Beschädigung bzw. für alle anfallenden Gebühren (Versäumnis- und Mahngebühren). Für Tonieboxen ist ein Einsatz von 40 Euro in bar zu leisten. Dieser wird retourniert, wenn die Box in einwandfreiem Zustand zurückgebracht wird.

8. Mahnungen, Ausschluss

Ist die Leihfrist überschritten fallen Gebühren an (Versäumnisgebühren lt. gültiger Tarifordnung). 2 Wochen nach Ablauf der Entlehndauer wird das Mahnwesen eingeleitet (Mahngebühr lt. gültiger Tarifordnung). Die Mitglieder erhalten per Post einen Mahnbrief (die 1. Mahnung). Das Mitglied hat 2 Wochen lang ab dem Datum auf dem Mahnbrief Zeit die offenen Gebühren zu begleichen. Wird diese Frist überschritten, schaltet die Bücherei das Inkassobüro ein.

9. Anerkennung der Benutzerordnung

Mit der Übernahme des Bibliotheksausweises erklärt der Benutzer/die Benutzerin die uneingeschränkte Anerkennung dieser Benutzerordnung. Benutzer/Benutzerinnen, die sich nicht an die Benutzerordnung halten, können von der Bibliotheksleitung ausgeschlossen werden.

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