Häufig gestellte Fragen
Ist mein Büchereiausweis übertragbar?
Ist mein Büchereiausweis übertragbar?
Der Bibliotheksausweis ist an eine Person gebunden und nicht übertragbar. Die Inhaber:in des Ausweises haftet für die Benutzung desselben, d.h. auch für die auf diesen Ausweis ausgeliehenen Medien.
Was mache ich, wenn ich meinen Ausweis verloren habe?
Was mache ich, wenn ich meinen Ausweis verloren habe?
Der Verlust oder Diebstahl des Ausweises ist der Bibliothek zu melden, damit der Ausweis gesperrt werden kann. Für die Ausstellung eines neuen Bibliotheksausweises wird eine Gebühr verrechnet.
Was kostet eine Entlehnung?
Was kann ich in der Bibliothek auch ohne Mitgliedschaft nutzen?
Was kann ich in der Bibliothek auch ohne Mitgliedschaft nutzen?
Ohne Bibliotheksausweis können Medien nur vor Ort genutzt werden. Auch unser Kaffeeautomat steht Ihnen zur Verfügung. Veranstaltungen sind ebenfalls nicht an eine Mitgliedschaft gebunden, Karten aber für Mitglieder ermäßigt.
Warum darf man ohne Ausweis keine Medien entlehnen?
Warum darf man ohne Ausweis keine Medien entlehnen?
Ausgeborgte Medien werden auf ein Mitgliedskonto gebucht. Ist kein Konto vorhanden, können die Medien nicht verbucht werden. Sie erscheinen dann im Onlinekatalog als verfügbar auf. Um also Medien entlehnen zu können, ist ein Konto Pflicht.
Warum dürfen nicht mehrere Personen auf eine Karte ausborgen?
Warum dürfen nicht mehrere Personen auf eine Karte ausborgen?
Die Ausweisinhaber:in haftet für die auf ihren Namen entliehenen Medien.
Wie suche ich nach einem gewünschten Medium?
Wie suche ich nach einem gewünschten Medium?
Im Online-Katalog der Stadtbibliothek Krems. Die Stadtbücherei Krems ist als Freihandbücherei auf die selbsttätige Suche am Regal ausgerichtet; die BibliothekarInnen helfen und unterstützen Sie bei der Suche gerne.
Wie viele Medien kann ich gleichzeitig entlehnen?
Wie viele Medien kann ich gleichzeitig entlehnen?
Pro gültigem Büchereikonto können bis zu 20 Medien gleichzeitig ausgeborgt werden.
Wie lange kann ich die Medien entlehnen?
Wie lange kann ich die Medien entlehnen?
Die Leihfrist für Bücher beträgt vier Wochen (für Neurerscheinungen 3 Wochen), für Zeitschriften, Literatur-CDs und DVDs zwei Wochen. Die Leihfrist für die eMedien der "Bibliothek digital" (NOE Book) kann der Detailbeschreibung des einzelnen digitalen Mediums entnommen werden.
Wie kann ich die Entlehnfrist verlängern?
Wie kann ich die Entlehnfrist verlängern?
Eine - maximal zweimalige, kostenfreie - Verlängerung der Entlehnfrist (nur für Medien, deren Entlehnfrist noch nicht abgelaufen ist!) ist in der Bibliothek, telefonisch und über die Homepage möglich, sofern keine Vorbestellung vorliegt. Verlängerungen können von der Leitung der Stadtbibliothek begrenzt werden. Die Verlängerungsfristen betragen: max. 2x 4 Wochen für Bücher, CD-/DVD-ROMs, Konsolen- und Brettspiele, Sprachtrainingspakete, Themenpakete und Unterrichtsmaterialien max. 2x 2 Wochen für Literatur-CDs, DVDs, Videos und Zeitschriften. Bei Neuerscheinungen, eMedien sowie vorbestellten Medien ist keine Verlängerung möglich! Ebenso sind Toniefiguren von der Verlängerung ausgenommen.
Anleitung für die Online-Verlängerung:
Besuchen Sie die Webseite der Stadtbücherei und klicken Sie auf den Menüpunkt „Mein Konto“. Über diesen Link gelangen Sie zum Online-Katalog sowie zu Ihrem persönlichen Benutzerkonto. Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten (Benutzer: Mitgliedsnummer, Passwort: Geburtsdatum) an. Ihre Mitgliedsnummer befindet sich auf der Rückseite Ihrer Büchereikarte, und Ihr Geburtsdatum sollte im Format TT.MM.JJJJ eingegeben werden. Auf Ihrem Konto sehen Sie eine Übersicht Ihrer entliehenen Medien und deren Entleihfrist. Wenn Sie Medien verlängern möchten, gehen Sie wie folgt vor:
- Wählen Sie entweder alle Medien aus oder nur diejenigen, deren Entleihfrist abläuft.
- Klicken Sie auf den Button „Medien verlängern“.
- Bestätigen Sie die Verlängerung: Es erscheint die Meldung „Bitte bestätigen Sie die Verlängerung.“ Überprüfen Sie in diesem Schritt noch einmal, ob alle Medien in der Übersicht aufgeführt sind und bestätigen Sie mit einem Klick auf „Verlängerung durchführen“.
- Im letzten Schritt erhalten Sie die Meldung „Ihre Verlängerung wurde durchgeführt“. ACHTUNG: Es ist besonders wichtig, dass Sie den Button „OK“ klicken. Andernfalls wird Ihre Verlängerung nicht durchgeführt, die Frist Ihrer Medien läuft ab und es fallen Verzugsgebühren an.
- Bitte loggen Sie sich erneut in Ihr Konto ein und überprüfen Sie, ob die Verlängerung erfolgreich durchgeführt wurde.
Im Zweifelsfall kontaktieren Sie uns gerne und wir verlängern Ihre Medien für Sie.
Ist das Vorbestellen von entlehnten Medien gebührenpflichtig?
Ist das Vorbestellen von entlehnten Medien gebührenpflichtig?
Ja, die Reservierung ist kostenpflichtig (siehe Tarifordnung) und wird verrechnet, sobald die Reservierung getätigt wird. Die Vorbestellgebühr ist auch dann zu bezahlen, wenn das Medium nicht abgeholt wird.
Wie erfahre ich, dass ein vorbestelltes Medium eingetroffen ist?
Wie erfahre ich, dass ein vorbestelltes Medium eingetroffen ist?
Nach Rückgabe des vorbestellten Mediums durch andere BenutzerInnen werden Sie verständigt; das Medium bleibt dann 2 Wochen für Sie reserviert.
Wie kann ich feststellen, wann ich die entliehenen Medien zurückgeben muss?
Wie kann ich feststellen, wann ich die entliehenen Medien zurückgeben muss?
Bei der Entlehnung der Bücher erhalten Sie eine Aufstellung der Medien. Diese Aufstellung weist auch das Datum der Rückgabe aus. Sie können über den Online Katalog auf Ihr Benutzerkonto zugreifen. Dort finden Sie ebenfalls die Fälligkeitsdaten.
Was geschieht, wenn ich ein Medium nicht rechtzeitig zurückbringe?
Was geschieht, wenn ich ein Medium nicht rechtzeitig zurückbringe?
Wenn die Entlehnfrist überzogen wird, ist - unabhängig vom Erhalt einer Mahnung - eine Versäumnisgebühr pro Medium und Tag zu bezahlen. Bei heruntergeladenen eMedien aus der "Bibliothek digital" ist eine Rückgabe nicht erforderlich, da am Ende der Leihfrist die Nutzbarkeit automatisch erlischt. Verzugs und Mahngebühren entnehmen Sie bitte der Tarifordnung.
Was passiert, wenn ich ein Medium beschädigt oder verloren habe?
Was passiert, wenn ich ein Medium beschädigt oder verloren habe?
Die Benutzer:in hat für Verlust oder Beschädigung von Medien und Geräten Schadenersatz zu leisten. Bei Verlust von Teilen eines Medienpaketes (z. B. Hörspiel mit mehreren CDs) ist das gesamte Medienpaket zu ersetzen. Als Beschädigung gilt auch das Schreiben, Anstreichen und Unterstreichen in Büchern. Ein beschädigtes oder in Verlust geratenes Medium ist von der Benutzer:in durch ein neues Exemplar zu ersetzen. Wenn das Medium nicht lieferbar ist, werden die Ersatzkosten unter Berücksichtigung des Anschaffungs- bzw. Wiederbeschaffungswertes verrechnet. Für Medien mit antiquarischem Wert gilt der Wiederbeschaffungswert. Ist bei audiovisuellen Medien nur die Hülle beschädigt, so ist dafür eine Ersatzgebühr in der Höhe von € 4,00 zu bezahlen. Muss ich auch ein Medium bzw. eine Hülle ersetzen, wenn ich diese/s bereits beschädigt aus der Bibliothek mitgenommen habe? Ja. Deshalb ist es wichtig, bereits bei der Entlehnung vorhandene Beschädigungen, beispielsweise an CD-Hüllen, am Entlehnschalter zu melden damit diese vermerkt werden können. Ansonsten wird angenommen, dass Sie das Medium in einwandfreiem Zustand erhalten haben und die Haftung übernehmen.
Müssen entliehene Medien vom Büchereimitglied persönlich zurückgebracht werden?
Müssen entliehene Medien vom Büchereimitglied persönlich zurückgebracht werden?
Nein, sie können auch von anderen Personen zurückgebracht werden. Für die Rückgabe ist kein Ausweis nötig. Zu beachten ist aber, dass die Ausweisinhaber:in für die ordnungsgemäße Rückgabe haftet.
Wie werde ich über neu gekaufte Medien informiert?
Wie werde ich über neu gekaufte Medien informiert?
Durch Auskünfte und Beratung der BibliothekarInnen sowie online auf der Homepage im Feld "Neuerscheinungen". Hier finden Sie die monatlichen Neuerscheinungen / Zukäufe geordnet in nach Medium/Gruppe.
Wird auf meine Buchwünsche und Vorschläge eingegangen?
Wird auf meine Buchwünsche und Vorschläge eingegangen?
Wir sind bemüht, Medienwünsche der nach Möglichkeit zu erfüllen. Sie können Ihre Wünsche in den Bibliotheken direkt deponieren oder uns ein E-mail schicken. Die Bekanntgabe eines Wunsches ist als unverbindliche Information an die Bücherei zu sehen.
Dürfen Kinder und Jugendliche jeden Film ausleihen?
Dürfen Kinder und Jugendliche jeden Film ausleihen?
Kinder und Jugendliche können nur Filme ausleihen, die von der FSK (Freiwillige Selbstkontrolle der deutschen Filmwirtschaft) für ihr Alter freigegeben sind. Filme für Erwachsene dürfen nicht auf eine Kinderkarte gebucht werden.
Kann ich Medien auch außerhalb der Öffnungszeiten zurückgeben?
Kann ich Medien auch außerhalb der Öffnungszeiten zurückgeben?
Im Eingangsbereich (EG) des Hauses Körnermarkt 14 (Bücherei/Kulturamt) befindet sich eine Rückgabebox. Diese gewährleistet die problemlose Rückgabe der entliehenen Medien außerhalb der Öffnungszeiten. Hierbei bitten wir um Beachtung folgender Punkte:
- BenutzerInnen haften für die in die Rückgabebox eingeworfenen Medien bis zum Zeitpunkt der Entlastung auf ihrem Konto.
- Bücher mit dem Buchrücken voran einwerfen
- Nichts auf die Box stellen, da es gestohlen werden kann
- Keine Tonies einwerfen
- Bitte kein Geld einwerfen
Kontakt
- Körnermarkt 14 3500 Krems
- 0 27 32 / 801-382
- buecherei@krems.gv.at